WIR KENNEN DEN WAHREN WERT IHRER IMMOBILIE
Den Wert der eigenen Immobilie zu erfahren, hat nicht zwangsläufig etwas mit einem anstehenden Verkauf zu tun. Für Planungszwecke, wie zum Beispiel einer Neuanschaffung, ist dies äußerst wichtig. Hierzu beraten wir Sie kostenfrei und unverbindlich.
Auf Grundlage der nach §194 BauGB zugelassenen Bewertungsmethoden (Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichsverfahren) erstellen wir Bewertungen für Häuser, Wohnungen, Grundstücke sowie für Anlage- und Mietobjekte. Hierbei erhalten Sie genaue Zahlen und keine exorbitanten Wertspannen.
Die Ergebnisse erhalten Sie in einem umfangreichen Bewertungsexposé.
ImmoRheinland steht Ihnen als sachverständiger Berater bei allen Fragestellungen bezüglich einer Objektbewertung zur Seite.
Unsere zertifizierten Sachverständigen übernehmen auch die kompetente Beurteilung besonderer Eintragungen im Grundbuch, z.B. von Dienstbarkeiten wie Wegerechten oder Nießbräuchen.
Hierbei ist uns ein sensibler Umgang mit Ihren Daten ein großes Anliegen. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben. Je nach Bedarf können Sie auch um eine jährliche Aktualisierung der Bewertung oder um eine Löschung bitten.
Sie möchten Ihre Immobilie bewerten lassen?
GUTACHTEN UND BEWERTUNGEN FÜR IHREN BEDARF
Unverbindliche Objektbewertungen
Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen? In diesem Fall bieten wir Ihnen kostenlos eine sachkundige Objektbewertung durch unsere eigenen Sachverständigen an..
Umfangreiche Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten für Ihr Objekt benötigen Sie zum Beispiel für Ihre Steuererklärung. Die professionelle Erstellung eines solchen Gutachtens wird von uns in Rechnung gestellt.
DIESE VERFAHREN ZUR IMMOBILIENBEWERTUNG BIETEN WIR AN
Vergleichswertverfahren
Der Ansatz dieses Verfahrens ist die Bewertung auf Basis einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen. Das Vergleichswertverfahren wird bei Grundstücken, Eigentumswohnungen, Reihenhäusern (bedingt) und gleichartigen Siedlungshäusern angewendet.
Ertragswertverfahren
Bei diesem Verfahren zur Wertermittlung wird die Bewertung auf Basis der marktüblich zu erwartenden Erträge vorgenommen. Es kommt bei Wohn- und Geschäftshäusern, vermieteten Wohnungen, Büroimmobilien und Ladengeschäften zum Einsatz.
Sachwertverfahren
Beim Sachwertverfahren erfolgt die Wertermittlung auf Basis der Herstellungskosten (i.d.R. NHK 2000). Dieses Verfahren wendet man bei Einfamilienhäusern, Reihenhäusern (bedingt) und auch in Fällen an, in denen keines der anderen Bewertungsverfahren greift.