WAS IST MEINE IMMOBILIE WERT?

WIR KENNEN DEN WAHREN WERT IHRER IMMOBILIE

Den Wert der eigenen Immobilie zu erfahren, hat nicht zwangsläufig etwas mit einem anstehenden Verkauf zu tun. Für Planungszwecke, wie zum Beispiel einer Neuanschaffung, ist dies äußerst wichtig. Hierzu beraten wir Sie kostenfrei und unverbindlich.

Auf Grundlage der nach §194 BauGB zugelassenen Bewertungsmethoden (Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichsverfahren) erstellen wir Bewertungen für Häuser, Wohnungen, Grundstücke sowie für Anlage- und Mietobjekte. Hierbei erhalten Sie genaue Zahlen und keine exorbitanten Wertspannen.

Die Ergebnisse erhalten Sie in einem umfangreichen Bewertungsexposé.

ImmoRheinland steht Ihnen als sachverständiger Berater bei allen Fragestellungen bezüglich einer Objektbewertung zur Seite.

Unsere zertifizierten Sachverständigen übernehmen auch die kompetente Beurteilung besonderer Eintragungen im Grundbuch, z.B. von Dienstbarkeiten wie Wegerechten oder Nießbräuchen.

Hierbei ist uns ein sensibler Umgang mit Ihren Daten ein großes Anliegen. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben. Je nach Bedarf können Sie auch um eine jährliche Aktualisierung der Bewertung oder um eine Löschung bitten.

Sie möchten Ihre Immobilie bewerten lassen?

GUTACHTEN UND BEWERTUNGEN FÜR IHREN BEDARF

Unverbindliche Objektbewertungen

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen? In diesem Fall bieten wir Ihnen kostenlos eine sachkundige Objektbewertung durch unsere eigenen Sachverständigen an..

Umfangreiche Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten für Ihr Objekt benötigen Sie zum Beispiel für Ihre Steuererklärung. Die professionelle Erstellung eines solchen Gutachtens wird von uns in Rechnung gestellt.

DIESE VERFAHREN ZUR IMMOBILIENBEWERTUNG BIETEN WIR AN

Vergleichswertverfahren

Der Ansatz dieses Verfahrens ist die Bewertung auf Basis einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen. Das Vergleichswert­verfahren wird bei Grundstücken, Eigentumswohnungen, Reihenhäusern (bedingt) und gleichartigen Siedlungshäusern angewendet.

Ertragswertverfahren

Bei diesem Verfahren zur Wertermittlung wird die Bewertung auf Basis der marktüblich zu erwartenden Erträge vorgenommen. Es kommt bei Wohn- und Geschäftshäusern, vermieteten Wohnungen, Büroimmobilien und Ladengeschäften zum Einsatz.

Sachwertverfahren

Beim Sachwertverfahren erfolgt die Wertermittlung auf Basis der Herstellungskosten (i.d.R. NHK 2000). Dieses Verfahren wendet man bei Einfamilien­häusern, Reihenhäusern (bedingt) und auch in Fällen an, in denen keines der anderen Bewertungsverfahren greift.

WIR FREUEN UNS AUF IHRE KONTAKTAUFNAHME

info@immorheinland.nrw

0176 – 222 11 074

ADRESSE

Kern 2, 53797 Lohmar

ÖFFNUNGSZEITEN

nach Vereinbarung

Datenschutz
Wir, Immorheinland GmbH (Firmensitz: Deutschland), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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